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Unternehmenskommunikation und Rhetorik

  • Abschluss Master
  • Dauer 5 Semester
  • Art Fernstudium

Die digitale Transformation verändert die Unternehmenskommunikation. In dieser digitalen Welt müssen die Strategien der Kommunikation angepasst werden. Statt starren Kommunikationsabläufen gilt es flexible und hierarchieübergreifende Strukturen zu entwickeln. Heutzutage kann Unternehmenskommunikation nur dann erfolgreich sein, wenn Kanäle und Inhalte clever gemanagt werden.

An dieser Stelle kommt der Master-Studiengang Unternehmenskommunikation und Rhetorik des Zentrums für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz-Landau in Spiel. Das berufsbegleitende Studium vermittelt den Studierenden ein breitgefächertes Wissen, um Kommunikationsprozesse jeder Art innerhalb von und zwischen Institutionen und Organisationen, in der medialen Öffentlichkeit, national und international, in wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Dimensionen zu vermitteln.

Kostenloses Infomaterial

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  • Unverbindlich
  • Alle Infos auf einen Blick

Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Der Master Unternehmenskommunikation und Rhetorik ist als Blended Learning konzipiert. Das bedeutet, dass er aus einer Kombination von Blockveranstaltungen, die in Präsenzform angeboten werden, Online-Liveevents und Modulen in einer digital aufbereiteten Lernumgebung besteht. Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester inkl. dem Anfertigen der Masterarbeit.

Zu den Modulen des Masters gehören u.a. folgende Themen:

  • Grundlagen der Wirtschafts- und Organisationsrhetorik / Kommunikationsmanagement
  • Klassische Rhetorik und rhetorische Basiskompetenzen
  • Textproduktion und -rezeption: rhetorisches Schreiben und Lesen
  • Social Media
  • Interkulturelle Kommunikation
  • Public Relations, politische Kommunikation, Werbekommunikation, Lobbying, Krisenkommunikation
  • Rechtliche Grundlagen

Insgesamt umfasst der Studiengang 12 Module.

Zugangsvoraussetzungen

Zum Master-Studium Unternehmenskommunikation und Rhetorik können zugelassen werden:

  • Bewerber und Bewerberinnen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr nach dem Abschluss des Studiums.

  • Bewerber oder Bewerberinnen, die über die erforderliche Eignung durch den Beruf verfügen und keinen Hochschulabschluss oder ein Abitur haben. Voraussetzung für die Zulassung ist in diesem Fall das Bestehen einer Eignungsprüfung.

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